1 Allgemeines
In Ausübung der zugewiesenen Funktion entstandene Kosten werden nach Massgabe des vorliegenden
Reglements zu Lasten der Vereinskasse erstattet.
Der Verein übernimmt Auslagen welche Vereinsmitglieder, Athleten oder Funktionäre haben, sofern:
- diese im Rahmen der Vereinstätigkeit angefallen sind, und
- diese belegt sind (ohne Beleg keine Vergütung), und
- diese vom Abteilungs- oder Ressortleiter bewilligt, bzw. budgetiert sind, und
- diese vom Zahlungsempfänger persönlich in Rechnung gestellt werden.
Alle Mitglieder sind angehalten, bei jeder Beschaffung jeweils die kostengünstigste Variante zu wählen und
die Verhältnismässigkeit zu wahren. Soweit möglich sind die offiziellen Ausrüster und Lieferanten des
Vereins zu berücksichtigen.
2 Gegenstand
In der Regel sind folgende Ausgaben von diesem Reglement erfasst:
Fahrtkosten in Trainingslager zu Wettkämpfen: Erfolgen i.d.R. durch Athletentransport z.B. Minibus
oder durch Oeffentlichen Verkehr, Halbtax, 2. Klasse. Bei der Teilnahme an Schweizer Meisterschaften
(ausserhalb Kanton Bern) werden die Reisekosten und eventuelle Uebernachtungskosten (Zweistern- oder
Dreistern-Hotel) vom Verein nach vorangehendem Gesuch an den Vorstand übernommen.
Verbrauchsmaterial für Trainings- und Wettkampfbetrieb soll hauptsächlich im Rahmen des Budgets
angeschafft werden (Gesuch an Infrastrukturverantwortlichen zuhanden Vorstand vor dem Kauf).
Start- und Haftgelder für Wettkämpfe: Bei unbegründeter Nichteilnahme an einem angemeldeten
Wettkampf fallen sowohl Start- als auch Haftgeld zu Lasten des Athleten, sofern kein gültiges Arztzeugnis
vorgewiesen wird oder der jeweilige Trainer eine Doppelanmeldung oder Nichtteilnahme begründen kann.
Trainerentschädigungen: Für den Nachwuchs gemäss Reglement "Entschädigungen Trainerinnen und Trainer
Nachwuchs" vom 16. April 2019 und für Aktive eine Pauschale je nach Rechnungsabschluss gemäss Vorstand-
Beschluss. Alle Trainerinnen und Trainer der GGB bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.
Athletengelder: Gemäss Reglement vom 25. April 2019.
Andere Auslagen wie Entschädigungen für Trainingslager, Leistungsdiagnostik udgl. werden nach vorgängigem
Gesuch durch den Vorstand bezahlt.
Drucksachen (Umschläge, Briefpapier, GGB-Kleber) können beim Sekretariat bezogen werden.
Weitere Auslagen wie Beiträge zu Trainingslager, Ausbildungen, Geschenke, usw. sind vorgängig durch den
Vereinsvorstand zu bewilligen.
Persönliche Auslagen wie Bekleidung, Ausrüstung, Verpflegung sind nicht durch das Spesenreglement gedeckt.
3 Auszahlung
Die Auszahlung von Spesen erfolgt i.d.R. innert vierzehn Tagen via Ueberweisung (E-Banking), nicht in Bargeld.
Hiefür ist dem Kassier eine Kontonummer anzugeben.
Spesenabrechnungen und Belege sollen nach Möglichkeit per E-Mail an den Kassier eingereicht werden.
Für die Spesenauszahlung sind die tatsächlichen und belegten Aufwendungen massgebend.
Die Abrechnung erfolgt durch die Trainer gem. jeweils aktuellen Merkblatt
4 Kompetenzen
Auf Basis des verabschiedeten Jahresbudget sind Ausgaben bis CHF 200.00 durch Trainerinnen und Vorstandsmitglieder
in eigener Kompetenz gestattet. Ueber höhere Ausgaben entscheidet der Vorstand nach Gesuch.
Im Uebrigen gelten die Vereinsstatuten, insbes. Art 29 bis 34 vom 26. April 2000 und allenfalls von der MV
genehmigten Ergänzungen.
Das Spesenreglement wurde durch den Vorstand bewilligt.
Bern, 14. April 2019